Neues zum Tierarzneimittelgesetz Stand 01/2022

Aktuelles zur Anwendung homöopathischer Mittel beim Tier:

Der Deutsche Bundesrat hat dem neuen EU-Tierarzneimittelgesetz am 17.09.2021 zugestimmt. Es trat am 28. Januar 2022 in Kraft.

In diesem Gesetz ist unter anderem Artikel 1, § 50, Abs. 2 die Anwendung von Tierarzneimitteln geregelt:
Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen, wie bisher auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (z.B: Antibiotika und Schmerzmittel) bei Tieren nur anwenden, soweit

1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und
2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

Das bedeutet für die Anwendung von Homöopathischen Mitteln: Homöopathische Mittel die speziell „für Tiere“ zugelassen sind, dürfen auch ohne Verordnung vom Tierarzt durch den Landwirt angewendet werden, weil sie nicht verschreibungspflichtig sind.

Die Verwendung von Homöopathie durch den Landwirt ist also nur noch mit speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln möglich.

Homöopathische Tierarzneimittel gibt es z. B bei:

Fa. Ziegler: https://ziegler-tierarznei.de/ Ziegler-Tierarzneimittel (Injektionslösungen) sind über den Tierarzt oder in der Apotheke zu bestellen.

Fa. Schaette: https://www.schaette.de/ Schaette-Tierarzneimittel (Injektionslösungen) sind über den Tierarzt oder in der Apotheke zu bestellen.

Tierhomöopathie in Globuli gibt es bei Remedia, (RemaVet, aktuell einige Komplexe und 36 Einzelmittel, es befinden sich auch noch weitere in der Zulassung: https://www.remedia-homoeopathie.de/shop/Arzneien-fuer-Tiere/c190)
Privatpersonen wie Landwirte dürfen dort bestellen.

BR Fernsehen: Unser Land: Homöopathie für Nutztiere stärker reguliert

 

2022-03-17T19:05:44+00:00